Leistungsversprechen für Käufer

Durch den Vertrag mit dem Käufer wird der Immobilienmakler verpflichtet, seinen Kunden über alle Umstände zu informieren, die für dessen Kaufentscheidung relevant sein können, ihn zu beraten und aufzuklären und ihn so vor Schaden zu bewahren.

Besichtigungstermin einer ImmobilieFoto: iStock.com/Ridofranz

Auf Anfrage erhält der Kaufinteressent von uns zunächst ein Exposé mit detaillierter, sachlicher Beschreibung der Immobilie und dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis. Schon im Exposé wird gegebenenfalls auf einen Renovierungs- oder Sanierungsbedarf oder auf Sach- bzw. Rechtsmängel, zum Beispiel auf fehlende Genehmigungen, hingewiesen.

Nach einem sorgfältigen Abgleich der Immobilie mit dem Anforderungsprofil des Interessenten arrangieren wir einen Besichtigungstermin.

Besichtigungstermin einer ImmobilieFoto: iStock.com/Rawpixel

Wird das Kaufinteresse konkret, so stellen wir sämtliche Unterlagen zusammen, die der Käufer für seine Entscheidungsfindung und für den Darlehnsantrag bei seiner Bank braucht.

Falls gewünscht, moderieren wir die Preisverhandlungen zwischen den Parteien. Nachdem Käufer und Verkäufer einig geworden sind, geben wir einen Kaufvertragsentwurf bei einem Notar in Auftrag, den der Käufer auswählt.

Anschließend besprechen wir den Entwurf ausführlich mit den Parteien, veranlassen gegebenenfalls beim Notariat Änderungen oder Ergänzungen, vereinbaren einen Beurkundungstermin und nehmen diesen abschließenden Termin beim Notar gemeinsam mit den Parteien wahr.

Grundriss einer ImmobilieFoto: iStock.com/alfexe

Wir kümmern uns um Ihre Unterlagen
gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis
Grundbuchauszug und Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte)
Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen
Nachweis über die planungsrechtlich zulässige Nutzung
Nachweis Erschließungsstatus (Erschließungskostenbescheinigung)
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und ggf. aus dem Altlastenkataster
Gebäudeversicherungsnachweis

Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
Teilungserklärung
aktueller Wirtschaftsplan
letzte Wohngeldabrechnung
Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage
Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Verwaltervertrag